9. August 2021
Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Für eine Übersicht der Förderungen in Österreich lesen Sie bitte diesen Artikel.
Neben den üppigen Steuererleichterungen für die Elektrofahrzeuge der ARI Motors GmbH können Kunden auch direkt beim Kauf schon Förderungen erhalten. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick geben:
Zudem ermöglichen Sonderabschreibung Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Kastenwagen ARI 1710. Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen rein elektrisch betriebene Fahrzeuge steuerlich deutlich schneller abschreiben – sofern diese zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden und einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 € unterliegen.
-
75 % der Nettoanschaffungskosten sind im Anschaffungsjahr sofort absetzbar.
-
Der Rest kann degressiv über sechs Jahre abgeschrieben werden: 10 % im zweiten Jahr, je 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr
-
Vorraussetzungen: Das Unternehmen muss wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs sein – Leasingverhältnisse sind ausgeschlossen; die Sonderabschreibung ist nur beim Kauf übertragbar.
Viele Kommunen und Bundesländer fördern ARI Motors Elektrofahrzeuge
Diverse Länder und Kommunen bieten eine Förderung für Elektrofahrzeuge der Klasse L6e und L7e (z.B. ARI 458 und ARI Personenfahrzeuge) sowie die Klasse N1 Elektrotransporter ARI 901 an. Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen seines “BW-e-Gutschein” den Kauf neuer Elektroleichtfahrzeuge mit bis zu 1.000 Euro. Kommunen und nicht wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe können in Nordrhein-Westfalen 40% der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro) eines solchen Elektrofahrzeuges fördern lassen. Das Bundesland Thüringen hat lange Zeit gefördert, bietet derzeit aber keine Unterstützung an.
Bei den Kommunen ist München führend in der Förderung von Elektrofahrzeugen. Hier werden Elektroleichtfahrzeuge wie der ARI 458 mit 25% der Nettokosten (bis maximal 3.000 Euro) gefördert und Fahrzeuge der Klassen L1e bis L4e (z.B. ARI 145) werden sogar für Privatpersonen mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Zusätzliche Unterstützung zwischen 200 und 1.500 Euro gibt es, wenn das Elektroauto mit Ökostrom geladen wird. Ähnliche Konditionen gelten für die Stadt Regensburg. Auch hier werden die Fahrzeugklassen L5e bis L7e mit bis zu 3.000 Euro bei 25% Kostenerstattung des Nettopreises gefördert werden, während man beim Kauf eines Modell der Klassen L1e bis L4e privat wie gewerblich 1.000 Euro Zuschuss erhalten kann. Und auch die hessische Stadt Limburg fördert in dem Programm "Limburg elektrisiert" leichte Elektrofahrzeuge mit bis zu 1.000 Euro.
Die Förderungen im Einzelnen
Zusätzliche Förderung durch THG-Quote
Seit 2022 ist eine weitere Fördermöglichkeit durch unseren Kooperationspartner EMOVY möglich: Dieser zertifiziert die CO2-Ersparnis der klimafreundlichen ARI-Elektrofahrzeuge und verkauft sie gebündelt an Kraftstoffunternehmen. Mit der jährlichen, über die gesamte Zulassungsdauer generierbaren, Treibhausgasquote (THG-Quote) wird das Fahren eines klimafreundlichen ARI-Elektrofahrzeugs noch attraktiver.
Der Erlös wird dem Konto der Fahrzeughalter gutgeschrieben und variiert je nach Modell, wobei größere Fahrzeuge in der Regel eine höhere Auszahlung erzielen als kleinere. Die Förderung ist dabei ganz einfach über das Hochladen des Fahrzeugscheins beantragbar. Gewerbliche Nutzer können dies über dieses Formular erledigen, während für private Halter bitte hier Ihren Fahrzeugschein hochladen.
Förderung von Ladeinfrastruktur
Neben der Fahrzeugförderung unterstützen viele Programme den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das betrifft sowohl private als auch gewerbliche Ladepunkte – wie Wallboxen oder nicht öffentlich zugängliche Ladestationen. Die Förderung deckt üblicherweise einen prozentualen Anteil der Ausgaben ab, abhängig von Fördergeber und Standort, und erfordert meist den Betrieb mit erneuerbarem oder vor Ort erzeugtem Strom.
Beispiel (Deutschland – Nordrhein‑Westfalen):
Im Förderprogramm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität können private Eigentümer:innen in Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter:innen die Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Wohnanlagen bezuschussen lassen. Das Land übernimmt 40 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag pro Ladepunkt. Voraussetzung ist unter anderem ein Ökostromnachweis (z. B. eigene Photovoltaik-Anlage oder Ökostromvertrag) sowie die Antragstellung vor Installation.