9. August 2021
München: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine jährliche Förderung von bis zu 565 Euro. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Förderung München:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Ab dem 1.4.2023 werden in der bayerischen Landeshauptstadt wieder Käufer der ARI Motors Elektrotransporter mit bis zu 3.000 Euro unterstützt. Zusätzlich konnen bei Kauf von Ladestationen bis zu 1.000 Euro Förderung beantragt werden.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 25% der Nettokosten und hat eine Obergrenze von 3.000 Euro für Elektrofahrzeuge der Klassen L5e bis L7e wie zum Beispiel den Elektrotransporter ARI 458 oder die ARI Personenfahrzeuge. Auch Lastenmopeds wie der ARI 145 können in München gefördert werden, da auch die Fahrzeugklassen L1e bis L4e von der Förderung eingeschlossen sind, sogar für Privatpersonen. Die Förderung liegt auch hier bei 25%, die maximale Auszahlungssumme bei 750 Euro.
Außerdem gibt es einen weiteren Sharing-Bonus von 200 Euro bzw. 400 Euro, wenn das Fahrzeug nachweislich "einer größeren Nutzergruppe über ein Sharingangebot für private Zwecke zur Verfügung gestellt" wird.
Wer kann die Förderung beantragen?
Fortschrittlich zeigt sich München auch bei den Bestimmungen darüber, wer die Förderung beantragen kann. So ist die Förderung von leichten Elektrofahrzeugen der Klassen L1e bis L4e (also z.B. unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345) sowie für die Klassen L5e bis L7e (z.B. ARI 458 und ARI 802/804) von Privatperson sowie Unternehmen möglich. Einzig Kommunen und Behörden sind ausgeschlossen.
Weitere Bedingungen
Die Beantragung der Förderung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2025. Die Fahrzeuge müssen in München angemeldet und vorwiegend auch dort genutzt werden. Es gilt eine sogenannte Haltedauer von 36 Monate, welcher mit Auszahlung der Förderung bzw. dem Startdatum des Leasingvertrages beginnt. Ein Leasing wird also nur ab einer Dauer von 3 Jahren gefördert. Alle Fahrzeuge müssen zudem durch 100 Prozent regenerative Energien aufgeladen werden.
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung der Förderung erfolgt VOR DEM KAUF des Fahrzeugs.
Es ist ein sogenannter vorzeitiger Maßnahmebeginn bereits jetzt möglich. Dazu muss vor dem Kauf oder der Beauftragung der Fördermaßnahme eine Email an emobil.rku@muenchen.de gesendet werden, in der man den vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos beantragen kann.
Internetpräsenz der Förderung
https://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramm-muenchen-elektromobilitaet.html