9. August 2021
Nordrhein-Westfalen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine jährliche Förderung von bis zu 565 Euro. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Förderung NRW:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die Förderung in Nordrhein-Westfalen beinhaltet Nutzfahrzeuge der Klassen L2e (z.B. das Lastenmoped ARI 145 sowie die Lastentrikes ARI 345 Pritsche und ARI 345 Kofferaufbau), L6e und L7e (z.B.ARI 458 und ARI 802/804) sowie M1, N1 (Elektrotransporter ARI 901) und N2 mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb, wenn diese von Kommunen oder nicht wirtschaftlich tätigen kommunalen Betrieben genutzt werden. Die Förderhöhe beträgt 40% des Anschaffungspreises bis maximal 30.000 Euro und ist für Käufe, Leasing sowie Langzeitmieten gültig. Gebrauchte Fahrzeuge dürfen maximal einen Kilometerstand von 1.000 Kilometer aufweisen. Elektronutzfahrzeuge wie der Elektrotransporter ARI 901 können für Unternehmen mit einer Pauschalsumme von 8.000 Euro subventioniert werden.
Leider ist aktuell eine Förderung von Leichtelektrofahrzeugen (L2e, L5e, L6e und L7e) in Nordrhein-Westfalen nicht für wirtschaftlich tätige Unternehmen und Firmen, sondern nur für Kommunen möglich. Diese können nur Anträge für Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 einreichen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Eine Förderung der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e, M1, N1 sowie N2 kann von folgenden Institutionen beantragt werden:
- Städte und Gemeinden
- Kreise und Zusammenschlüsse von Kommunen (aus NRW)
- Kommunale Betriebe, die nicht wirtschaftlich tätig sind
Nur für die Klassen N1 und N2 gilt weiterhin eine Fördermöglichkeit für natürliche Personen, die freiberuflich oder als Gewerbetreibende aktiv sind, juristische Personen sowie Personengesellschaften. Ein Kombination mit der bundesweiten Bafa-Förderung ist nicht möglich.
Weitere Bedingungen
Im Falle von Unternehmen müssen diese einen Standort in Nordrhein-Westfalen haben. Außerdem müssen 80% der jährlichen Fahrleistung in dem Bundesland erfolge. Die Fahrten außerhalb NRWs sind deshalb zu dokumentieren.
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung erfolgt VOR DEM KAUF über einen Kostenvoranschlag oder ein konkretes Angebot, welches mit dem Förderantrag hochgeladen wird. Hier finden Sie eine Lister aller Formulare.
Wie oben beschrieben, müssen Unternehmen, Gewerbetreibende, Verbände und Vereine ihre Tätigkeiten nachweisen. Dies kann durch folgenden Dokumente erfolgen:
- Einträge in Handelsregister, Handwerksrolle, Partnerschaftsregister, Vereinsregister oder Verbandsregister des Deutschen Bundestages
- Gewerbeschein über die aktuelle Unternehmenstätigkeit
- Mitgliedschaftsnachweis in Kammer oder Berufsverband bei Freiberuflern
Nach dem Ausfüllen kann es einige Wochen dauern, bis ein sogenannter Zuwendungsbescheid erfolgt.
Internetpräsenz der Förderung
https://www.elektromobilitaet.nrw/