9. August 2021
Berlin: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine jährliche Förderung von bis zu 565 Euro. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Förderung Berlin:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Mit dem neuen Aufruf des Förderprogramms "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" sind seit dem 1.10.2020 auch Modelle der ARI Motors GmbH förderbar. Auf der Welmo-Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden sich neben unseren ARI 458 auch unseren ARI Personenfahrzeugen. Und auch das Lastentrike ARI 345 als Koffer-Version sowie als ARI 345 Pritsche förderbar.
Die Förderung gilt für Neufahrzeuge genauso wie für Leasing-Fahrzeuge (Mindestlaufzeit 12 Monate) und junge Gebrauchtwagen, die nicht früher als 12 Monate vor Antragseingang zum ersten Mal angemeldet wurden. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro. Selbst das preiswerte Lastentrike ARI 345 (Koffer wie Pritsche) mit einem Grundpreis von 6.995 Euro ist somit schon mit mehr als 2.000 Euro förderbar.
Für Fahrzeuge der Klasse N1 wie den Elektrotransporter ARI 901 gilt eine Förderhöhe von 25% des Nettopreises bis zu einer maximalen Summe von 15.000 Euro. Diese kann zusätzlich zur Bafa-Förderung erfolgen. Wir haben Ihnen eine Tabelle zusammengestellt, in der Sie die Förderhöhe für einige unserer Fahrzeuge einsehen können:
Fahrzeug | Nettopreis | Förderhöhe | Noch zu zahlen |
---|---|---|---|
ARI 345 Pritsche | 6.995 € | 2.098,50 € | 4.986,50 € |
ARI 458 Koffer | 15.100 € | 4.530,00 € | 10.570,00 € |
ARI 458 Kipper | 17.590 € | 5.277,00 € | 12.313,00 € |
ARI 802 | 10.999 € | 3.299,70 € | 7.699,30 € |
ARI 901 Kastenwagen / Pritsche | 35.995 € | 8.998,75 € | 26.996,25 € |
ARI 901 Kofferaufbau | 38.995 € | 9.748,75 € | 29.246,25 € |
Wer kann die Förderung beantragen?
Laut der Webpräsenz der Förderung richtet sich das Programm "an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen". Folglich sind Privatpersonen von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Firmen oder Gewerbetreibende, deren Sitz oder Niederlassung sich nicht in Berlin befindet.
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung erfolgt online über die Welmo-Homepage, auf welcher Sie eine kurze Beschreibung sowie die unterschiedlichen Anträge finden. Eine genaue Auflistung aller benötigten Dokumente finden Sie auf dieser Seite.
Die für alle Antragssteller nötigen Dokumente sind laut der Homepage folgende:
- Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
- Legitimationsdokumente (Kopie des Personalausweises/Reisepasses)
- Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben.
Internetpräsenz der Förderung
https://www.ibb-business-team.de/welmo/foerderung/