18. Juni 2025
Geplante Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge: Neue Anreize für Investitionen ab 2025
Die Bundesregierung plant im Rahmen eines neuen steuerpolitischen Maßnahmenpakets erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, insbesondere bei Investitionen in Elektrofahrzeuge. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die Transformation hin zu klimafreundlicher Mobilität zu unterstützen.
Hintergrund: Steuerliches Investitionssofortprogramm
Laut aktuellen Medienberichten wird unter Federführung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das sogenannte „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorbereitet. Es sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
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Sonderabschreibungen für Investitionen in den Jahren 2025 bis 2027
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Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent bis 2032
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Erweiterte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Ein zentrales Element des Programms ist die Einführung besonderer Abschreibungsregelungen für bestimmte betriebliche Anschaffungen – darunter auch Elektrofahrzeuge.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge: Geplante Regelung
Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum zwischen Juli 2025 und 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist laut Entwurf eine beschleunigte Abschreibung vorgesehen. Dabei können die Anschaffungskosten über sechs Jahre gestaffelt abgeschrieben werden:
Vorgeschlagene Abschreibungsstaffel:
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75 % im Anschaffungsjahr
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10 % im ersten Folgejahr
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5 % im zweiten und dritten Folgejahr
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3 % im vierten Folgejahr
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2 % im fünften Folgejahr
Die Regelung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden und innerhalb des genannten Zeitraums angeschafft werden. Sie stellt eine Alternative zur linearen AfA über sechs Jahre dar und soll Unternehmen einen frühzeitigen steuerlichen Entlastungseffekt ermöglichen.
Beispiel: Abschreibung eines ARI Poly Pure mit 15.990 € Nettoanschaffungskosten
Wird ein ARI Poly Pure im Rahmen der geplanten Sonderabschreibungsregelung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 betrieblich angeschafft, könnte sich die Abschreibung wie folgt staffeln:
Geplante Abschreibung über sechs Jahre:
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Anschaffungsjahr (2025): 11.992,50 € (75 %)
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1. Folgejahr (2026): 1.599,00 € (10 %)
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2. Folgejahr (2027): 799,50 € (5 %)
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3. Folgejahr (2028): 799,50 € (5 %)
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4. Folgejahr (2029): 479,70 € (3 %)
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5. Folgejahr (2030): 319,80 € (2 %)
Damit würden die gesamten 15.990 € netto über sechs Jahre steuerlich berücksichtigt – mit einer hohen Entlastung bereits im Jahr der Anschaffung. Dies verbessert kurzfristig die Liquidität des Unternehmens.
Zielsetzung und Ausblick
Die geplanten Sonderabschreibungen sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das private Investitionen anregen und den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig stärken soll. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet das Modell zusätzliche Planungssicherheit bei der Einführung von Elektromobilität in die eigene Fahrzeugflotte.
Unabhängig vom finalen Gesetzeswortlaut empfiehlt es sich für Unternehmen, sich frühzeitig steuerlich beraten zu lassen, um Investitionsentscheidungen ab 2025 fundiert und vorausschauend planen zu können.
Kritische Stimmen zur geplanten Sonderabschreibung
Obwohl die geplante Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge mit einer Abschreibung von 75 % im ersten Jahr als investitionsförderndes Signal gedacht ist, wird sie von Fachleuten bereits kritisch bewertet. Insbesondere der hohe Anteil von Leasing bei gewerblichen E-Fahrzeugen – derzeit rund 80 % – stellt die Wirksamkeit der Maßnahme infrage. Denn: Abschreibungen sind nur bei Kauffahrzeugen möglich, nicht bei geleasten Fahrzeugen. Damit profitieren vor allem Leasinggeber – nicht aber die Unternehmen, die die Fahrzeuge tatsächlich nutzen. Branchenvertreter sprechen daher von einem „steuerpolitischen Placebo“ mit unklarer Wirkung. Zusätzlich wird befürchtet, dass ein Überangebot an jungen, hochpreisigen Gebrauchtwagen entstehen könnte, sollten Leasingverträge verkürzt werden, um die steuerlichen Vorteile optimal auszunutzen. Auch der private Endverbraucher bleibt außen vor: Für ihn ist keine direkte Förderung vorgesehen – was den Eindruck verstärken könnte, dass die E-Mobilitätspolitik bislang vor allem besserverdienende Unternehmensflotten im Blick hat. Expertinnen und Experten fordern deshalb ergänzende Maßnahmen, die sozial ausgewogener ausgestaltet sind – etwa durch Programme wie Social Leasing.
Fazit:
Die geplanten Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge ab Mitte 2025 bieten Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit, Investitionen in klimafreundliche Mobilität steuerlich zu optimieren. Vor allem bei direktem Fahrzeugkauf kann die Maßnahme zu einer kurzfristigen Entlastung und verbesserten Planbarkeit führen. Allerdings bleibt die Wirkung begrenzt, solange Leasing – das dominierende Beschaffungsmodell bei E-Fahrzeugen – nicht einbezogen wird. Um die Verkehrswende breiter abzusichern, sind ergänzende Förderinstrumente erforderlich, die auch private Haushalte und einkommensschwächere Zielgruppen berücksichtigen.