9. August 2021
Baden-Württemberg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine jährliche Förderung von bis zu 565 Euro. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Förderung Baden-Württemberg:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert per “BW-e-Gutschein” mit Batterie betriebene Fahrzeuge, welche in den Bundesland für gemeinnützige, kommunale oder gewerbliche Zwecke eingesetzt werden. Dies beinhaltet PKWs (Klasse M1), vierrädrige Leichtelektromobile (L6e und L7e) sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1). Somit können hier auch unser Elektrotransporter ARI 458, der Elektrotransporter ARI 901 oder unserere ARI Personenfahrzeuge gefördert werden. Unser ARI-Händler Powertec Service GmbH in Baden-Württemberg berät Sie gern zu unseren Fahrzeugen und den möglichen Förderungen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 1.000 Euro. Zusätzlich können auch die Unterhalts- und Ladeinfrastruktur-Kosten von rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen mit Batterien und Brennstoffzellen bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro gefördert werden. Die unterstützten Elektrofahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre im Bundesland Baden-Württemberg zugelassen sein. Dies gilt auch für Leasing. Firmen und Unternehmen können eine Höchstzahl von 100 Fahrzeugen in der gesamten Programmlaufzeit bekommen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Der “BW-e-Gutschein” kann von folgenden Personen und Unternehmen beantragt werden:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufmann
- Freiberufler
- Aktiengesellschaft (AG) -
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaft
- offene Handelsgesellschaft
- Partnergesellschaft
- Unternehmensgesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaft
- eingetragener Verein
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Öffentliche Anstalt
- Stiftung des öffentlichen Rechts
Weitere Bedingungen
Das Programm gilt für Fahrzeuge mit einem Bestelldatum ab dem 01.03.2020. Ausgenommen sind hier Wach- und Sicherheitsdienste, kommunale Betriebe und medizinische Dienste. Hier gilt als frühestes Bestelldatum der 01.06.2019.
Bereits ab 01.11.2017 bestellte Fahrzeuge können die Förderung erhalten, wenn sie von folgenden Gruppen genutzt werden:
- Fahrschulen
- Carsharing-Anbieter
- Pflege- und Sozialdienste
- Bürgerbusvereine
- Unternehmen mit Servicefahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- Kommunen und Landkreise
- Gewerbetreibende mit Lieferverkehr
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung des “BW-e-Gutscheins” erfolgt über diese Homepage des Gutscheins. Dort finden Sie das Formular sowie alle Information zur Abgabe.
Internetpräsenz der Förderung
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein