9. August 2021
Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Für eine Übersicht der Förderungen in Österreich lesen Sie bitte diesen Artikel.
Neben den üppigen Steuererleichterungen für die Elektrofahrzeuge der ARI Motors GmbH können Kunden auch direkt beim Kauf schon Förderungen erhalten. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick geben:
Zudem ermöglichen Sonderabschreibung Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570. Konkret können Unternehmen in den ersten fünf Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alle Details zu den Sonderabschreibungen!
Viele Kommunen und Bundesländer fördern ARI Motors Elektrofahrzeuge
Diverse Länder und Kommunen bieten eine Förderung für Elektrofahrzeuge der Klasse L6e und L7e (z.B. ARI 458 und ARI Personenfahrzeuge) sowie die Klasse N1 Elektrotransporter ARI 901 an. Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen seines “BW-e-Gutschein” den Kauf neuer Elektroleichtfahrzeuge mit bis zu 1.000 Euro. Kommunen und nicht wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe können in Nordrhein-Westfalen 40% der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro) eines solchen Elektrofahrzeuges fördern lassen. Das Bundesland Thüringen hat lange Zeit gefördert, bietet derzeit aber keine Unterstützung an.
Bei den Kommunen ist München führend in der Förderung von Elektrofahrzeugen. Hier werden Elektroleichtfahrzeuge wie der ARI 458 mit 25% der Nettokosten (bis maximal 3.000 Euro) gefördert und Fahrzeuge der Klassen L1e bis L4e (z.B. ARI 145) werden sogar für Privatpersonen mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Zusätzliche Unterstützung zwischen 200 und 1.500 Euro gibt es, wenn das Elektroauto mit Ökostrom geladen wird. Ähnliche Konditionen gelten für die Stadt Regensburg. Auch hier werden die Fahrzeugklassen L5e bis L7e mit bis zu 3.000 Euro bei 25% Kostenerstattung des Nettopreises gefördert werden, während man beim Kauf eines Modell der Klassen L1e bis L4e privat wie gewerblich 1.000 Euro Zuschuss erhalten kann. Und auch die hessische Stadt Limburg fördert in dem Programm "Limburg elektrisiert" leichte Elektrofahrzeuge mit bis zu 1.000 Euro.
Die Förderungen im Einzelnen
Bis zu 565 Euro jährlich zusätzliche Förderung durch THG-Quote
Seit 2022 ist eine weitere Fördermöglichkeit durch unseren Kooperationspartner EMOVY möglich: Dieser zertifiziert die CO2-Ersparnis der klimafreundlichen ARI-Elektrofahrzeuge und verkauft sie gebündelt an Kraftstoffunternehmen. Mit der jährlichen, über die gesamte Zulassungsdauer generierbaren, Treibhausgasquote (THG-Quote) wird das Fahren eines klimafreundlichen ARI-Elektrofahrzeugs noch attraktiver.
Der Erlös fließt im Jahr 2022 in Höhe von 190 Euro für den Elektro-Kleintransporter ARI 458 bzw. 295 Euro für den großen Elektrotransporter ARI 901 auf das Konto der Fahrzeughalter. Die Förderung ist dabei ganz einfach über das Hochladen des Fahrzeugscheins beantragbar. Gewerbliche Nutzer können dies über dieses Formular erledigen, während für private Halter bitte hier Ihren Fahrzeugschein hochladen.
Kritik an fehlender bundesweiter Förderung von Leichtelektrofahrzeugen
In Bereich Förderungen durch den Bund gibt es deutliche Kritik von Parteien wie den Grünen sowie Elektromobilitäts- und Umweltverbänden. Die Tatsache, dass die deutlich schwereren Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und N2 begünstigt werden, nicht aber die L-Klassen, ist mehr als unverständlich. Leichtere Fahrzeuge verbrauchen nicht nur weniger Ressourcen bei der Herstellung, sondern sorgen durch geringere Maße besonders in Städten für weniger Verkehrsaufkommen und Staus.
ARI Motors Zentrale
Laut Bundesregierung werden die leichte Klassen nicht gefördert, da diese durch ihre geringeren Preise einen automatischen Anreiz besäßen und nicht gefördert werden müssen. Dies ignoriert nicht nur, dass dabei auch kleinere Gewinnmargen pro Fahrzeug entstehen, sondern auch, dass diese Fahrzeuge von kleineren Hersteller produziert werden, die deutlich weniger Budget besitzen als große Konzerne. Immerhin hat die Anfrage von Kühn ergeben, dass man die Förderfähigkeit der leichten Fahrzeugklassen für den Umweltbonus prüfen werde.
Weitere Verbände für Förderung von Leichtfahrzeugen
Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert deshalb in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.”
Einige Bundesländer und Kommunen haben diesen Missstand erkannt und fördern jetzt unabhängig vom Bund die Anschaffung von leichten Elektrofahrzeugen für Kommunen, Unternehmen und in gewissen Fällen sogar Privatpersonen.
Dass die Bundesregierung in Sachen Elektromobilität einiges an Umsetzungswillen vermissen lässt, zeigen auch die Ergebnisse einer Kleinen Anfrage der Grünen zum Anteil von Elektroautos im Fuhrpark des Bundes. Während die Anschaffung von Elektrofahrzeugen in den Ministerien bis 2019 auf 20% steigen sollte, sind es tatsächlich nur erschreckende 3,8 Prozent. Zwar gibt es auch vorbildliche Abteilungen wie das Entwicklungsministerium (Anteil hier: 87,5%), aber ausgerechnet das Verkehrsministerium gehört mit 6,2% zu den Schlusslichtern.
Der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn meinte dazu: “Bei der Bundesregierung scheitert der Umstieg auf die Elektromobilität nicht am fehlenden Geld, sondern am fehlenden Willen.” Dieser Satz scheint auch mit Bezug auf die fehlende Förderung der Leichtelektrofahrzeuge zu stimmen.