25. September 2023
Mecklenburg-Vorpommern: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Für alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, entfällt die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Darüber hinaus können Sie mit Geld sparen, wenn diese als Firmenwagen auch privat genutzt werden. Dieser Nutzen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem E-Auto bis 60.000 Euro Kaufpreis wird dies allerdings nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises berechnet, wodurch die Besteuerung bei einem Viertel im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrennerfahrzeug liegt. Alle Informationen zu den Steuerersparnissen erfahren Sie hier!
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine hohe Förderung. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Zudem ermöglichen Sonderabschreibungen Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570. Konkret können Unternehmen in den ersten fünf Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alle Details zu den Sonderabschreibungen!
Kritik an fehlende Förderung von Leichtelektrofahrzeugen
Bei staatlichen Förderungen wie der Bafa-Förderung (auch als "Umweltbonus bekannt) zeigt sich eine bemerkenswerte Lücke in der bestehenden Förderpolitik Deutschlands: Leichtelektrofahrzeuge der Klasse L, die potenziell eine umweltfreundlichere und praktischere Lösung für urbane Mobilität darstellen, werden systematisch benachteiligt. Dies gefährdet Deutschlands Stellung als Vorreiter in der Förderung von Elektrofahrzeugen.
In Deutschland werden nur Fahrzeuge der Klassen N1 und M1 großzügig gefördert, was bedeutet, dass vor allem schwere Elektroautos und begünstigt werden. Diese Förderung schließt jedoch eine wachsende Kategorie von Fahrzeugen aus: die Leichtelektrofahrzeuge (Klasse L). Diese umfassen Elektromopeds wie die ARI Motors Lastenmopeds, E-Bikes und weitere kleinere Elektrofahrzeuge wie die ARI 458 Elektro-Kleintransporter, die sich ideal für den städtischen Verkehr eignen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Deutschland diese Fahrzeuge in seiner Förderpolitik ignoriert. Leichtelektrofahrzeuge sind äußerst effizient, umweltfreundlich und tragen dazu durch ihre Größe und Umweltfreundlichkeit dazu bei, Staus zu reduzieren sowie die Luftqualität in städtischen Gebieten zu verbessern. Sie sind zudem oft erschwinglicher als herkömmliche Elektroautos und können eine kostengünstige Option für viele Menschen sein.
Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert deshalb in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.”