Investitionsbooster 2025: Sonderabschreibung gilt auch für Gebrauchtwagen – ARI Motors bietet passende Modelle

16. September 2025

Investitionsbooster 2025: Sonderabschreibung gilt auch für Gebrauchtwagen – ARI Motors bietet passende Modelle


Die Bundesregierung hat mit dem „Innovationsbooster“ ein starkes Signal für Elektromobilität gesetzt. Besonders attraktiv: Die neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gilt nicht nur für Neuwagen, sondern ausdrücklich auch für gebrauchte Stromer. Damit eröffnen sich für Unternehmen, Gewerbetreibende und Flottenbetreiber neue Chancen, steuerlich zu sparen und gleichzeitig auf nachhaltige Mobilität umzusteigen.


ARI Motors bietet hierfür die passenden Modelle – egal ob Leasingrückläufer, Vorführwagen oder junge Gebrauchte.


Sonderabschreibung: Bis zu 75 % im ersten Jahr absetzbar


Das Herzstück des Investitionsboosters ist die degressive Sonderabschreibung:


  • 75 % der Anschaffungskosten sind bereits im ersten Jahr steuerlich absetzbar.

  • In den Folgejahren reduziert sich der Satz schrittweise: 10 % im zweiten Jahr, 5 % in den Jahren drei und vier, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr.


Das bedeutet: Wer zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 ein Elektrofahrzeug – ob neu oder gebraucht – anschafft, profitiert von erheblichen steuerlichen Vorteilen.


Besonders wichtig: Laut Klarstellung der Bundesregierung und des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sind auch gebrauchte E-Fahrzeuge förderfähig, solange sie neu in das Betriebsvermögen aufgenommen werden.


Mehr Vorteile für Dienstwagenfahrer: 0,25-Prozent-Regelung ausgeweitet


Neben der Sonderabschreibung wurde auch die Preisobergrenze für die steuerlich günstige Privatnutzung von E-Dienstwagen erhöht:

  • Statt bisher 70.000 Euro gilt nun eine Grenze von 100.000 Euro.

  • Damit profitieren deutlich mehr Modelle von der 0,25-Prozent-Regelung, die den geldwerten Vorteil bei der privaten Nutzung reduziert.


Für Unternehmen bedeutet das: höherwertige Elektrofahrzeuge werden steuerlich attraktiver – eine echte Alternative zu klassischen Verbrennern. Zusätzlich entsteht ein klarer Liquiditätsvorteil bei der Anschaffung durch die Sonderabschreibung, während die günstigen Unterhaltskosten von E-Fahrzeugen die Betriebsausgaben langfristig niedrig halten.


ARI Motors: Passende E-Modelle für jede Unternehmensgröße


Ob Leasingrückläufer, Vorführwagen oder junge Gebrauchte – ARI Motors bietet ein breites Portfolio an preisgünstigen Elektrofahrzeugen für Gewerbetreibende und Flottenkunden.


Von kompakten E-Transportern für die City-Logistik bis hin zu alltagstauglichen E-Auto für Pflegedienst und Lieferservice: Unsere Modelle sind sofort verfügbar, kosteneffizient und nun noch attraktiver durch die neuen steuerlichen Anreize.


„Wir freuen uns sehr, dass der Investitionsbooster auch für Gebrauchtwagen gilt. So können wir nun auch Kundengruppen mit kleinerem Budget ansprechen und gleichzeitig einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten“, so Thomas Kuwatsch, Mitgründer und CFO von ARI Motors.


Fazit: Jetzt auf gebrauchte E-Fahrzeuge setzen und doppelt profitieren


Der Investitionsbooster eröffnet Unternehmen die Chance, ihre Flotte steuerlich vorteilhaft auf Elektromobilität umzustellen. Die Möglichkeit der Sonderabschreibung sorgt bereits im ersten Jahr für einen deutlichen Liquiditätsvorteil bei der Anschaffung, während die günstigen Unterhaltskosten von Elektrofahrzeugen die laufenden Ausgaben spürbar reduzieren. Da die Regelung ausdrücklich auch für gebrauchte Modelle gilt, können Betriebe zusätzlich von attraktiven Preisen für Leasingrückläufer und Vorführwagen profitieren. In Kombination mit der erweiterten 0,25-Prozent-Regelung für Dienstwagen entsteht so ein starkes Gesamtpaket, das Elektromobilität wirtschaftlich noch attraktiver macht – und mit den passenden Modellen von ARI Motors ist der Umstieg besonders einfach und kosteneffizient.


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