Vom Freiberufler bis zur GmbH: Wer darf die 75 Prozent Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge nutzen?

27. August 2025

Vom Freiberufler bis zur GmbH: Wer darf die 75 Prozent Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge nutzen?


Mit dem Investitionsbooster eröffnete Ihnen der Staat eine einmalige Möglichkeit: 75 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge – bei gestaffelten Abschreibungen in den Folgejahren. Aber nicht jede Rechtsform kommt dafür in Frage. Erfahren Sie, wer profitiert – und wie Sie mit ARI Motors optimal investieren können.


Wer kann die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge nutzen?


  1. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler – also grundsätzlich alle gewerblich Tätigen, die ein neues, reines Elektrofahrzeug für betriebliche Zwecke anschaffen, sind berechtigt. Privatpersonen sind hiervon ausgeschlossen.

  2. Die Sonderabschreibung gilt nur für den wirtschaftlichen Eigentümer des Fahrzeugs – also denjenigen, der das Fahrzeug bilanziert. Leasingnehmer sind ausgeschlossen.


Welche Unternehmensformen profitieren?


RechtsformSonderabschreibung möglich?Voraussetzungen
Einzelunternehmer / FreiberuflerJaFahrzeug muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)JaBilanzierung im Rahmen der Gesellschaft notwendig
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)JaFahrzeug im Anlagevermögen, betriebliche Nutzung

Wichtige Details und Hintergründe


Zeitfenster: Gültig für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.


Staffelung:


  • 75 % im Anschaffungsjahr

  • 10 % im Folgejahr

  • je 5 % im dritten und vierten Jahr

  • 3 % im fünften Jahr

  • 2 % im sechsten Jahr


  • Leasing-Falle: Ein Großteil gewerblicher Fahrzeuge sind geleast – und genau hier greift die Förderung nicht.

  • Zusätzlich verstärkte Steuervergünstigung bei Dienstwagenbesteuerung: Die Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen steigt von 70.000 € auf 100.000 €.


Steuervorteile clever nutzen: Ihre Chancen


  • Eigentümerstatus: Nur Sie als wirtschaftlicher Eigentümer (z. B. bei Kauf statt Leasing) können die Sonderabschreibung nutzen.

  • Liquiditätsvorteil: 75 % Ihrer Investitionskosten können sofort steuerlich geltend gemacht werden – das entlastet Ihren Gewinn und verbessert Ihren Cashflow deutlich im ersten Jahr.

  • Planbarkeit: Die Förderung ist zeitlich befristet – nutzen Sie den Zeitraum klug für strategische Investitionen.


Ihr Vorteil mit ARI Motors


  • Sie konfigurieren Ihr E-Fahrzeug ganz nach Ihren Bedürfnissen – ohne Leasingverpflichtung.

  • So helfen wir Ihnen, steuerlich optimal zu investieren – mit sofortiger Liquiditätsentlastung und langfristigen Effizienzgewinnen.

  • Ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft – mit uns erhalten Sie ein E-Fahrzeug, das zugleich steuerlich clever und wirtschaftlich durchdacht ist.


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