27. August 2025
Vom Freiberufler bis zur GmbH: Wer darf die 75 Prozent Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge nutzen?
Mit dem Investitionsbooster eröffnete Ihnen der Staat eine einmalige Möglichkeit: 75 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge – bei gestaffelten Abschreibungen in den Folgejahren. Aber nicht jede Rechtsform kommt dafür in Frage. Erfahren Sie, wer profitiert – und wie Sie mit ARI Motors optimal investieren können.
Wer kann die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge nutzen?
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Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler – also grundsätzlich alle gewerblich Tätigen, die ein neues, reines Elektrofahrzeug für betriebliche Zwecke anschaffen, sind berechtigt. Privatpersonen sind hiervon ausgeschlossen.
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Die Sonderabschreibung gilt nur für den wirtschaftlichen Eigentümer des Fahrzeugs – also denjenigen, der das Fahrzeug bilanziert. Leasingnehmer sind ausgeschlossen.
Welche Unternehmensformen profitieren?
Rechtsform | Sonderabschreibung möglich? | Voraussetzungen |
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Einzelunternehmer / Freiberufler | Ja | Fahrzeug muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein |
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) | Ja | Bilanzierung im Rahmen der Gesellschaft notwendig |
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) | Ja | Fahrzeug im Anlagevermögen, betriebliche Nutzung |
Wichtige Details und Hintergründe
Zeitfenster: Gültig für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Staffelung:
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75 % im Anschaffungsjahr
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10 % im Folgejahr
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je 5 % im dritten und vierten Jahr
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3 % im fünften Jahr
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2 % im sechsten Jahr
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Leasing-Falle: Ein Großteil gewerblicher Fahrzeuge sind geleast – und genau hier greift die Förderung nicht.
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Zusätzlich verstärkte Steuervergünstigung bei Dienstwagenbesteuerung: Die Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen steigt von 70.000 € auf 100.000 €.
Steuervorteile clever nutzen: Ihre Chancen
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Eigentümerstatus: Nur Sie als wirtschaftlicher Eigentümer (z. B. bei Kauf statt Leasing) können die Sonderabschreibung nutzen.
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Liquiditätsvorteil: 75 % Ihrer Investitionskosten können sofort steuerlich geltend gemacht werden – das entlastet Ihren Gewinn und verbessert Ihren Cashflow deutlich im ersten Jahr.
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Planbarkeit: Die Förderung ist zeitlich befristet – nutzen Sie den Zeitraum klug für strategische Investitionen.
Ihr Vorteil mit ARI Motors
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Sie konfigurieren Ihr E-Fahrzeug ganz nach Ihren Bedürfnissen – ohne Leasingverpflichtung.
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So helfen wir Ihnen, steuerlich optimal zu investieren – mit sofortiger Liquiditätsentlastung und langfristigen Effizienzgewinnen.
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Ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft – mit uns erhalten Sie ein E-Fahrzeug, das zugleich steuerlich clever und wirtschaftlich durchdacht ist.
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