17. Juni 2025
Was sind Abschreibungen – und wie funktionieren sie bei Elektrofahrzeugen?
Wer ein Fahrzeug geschäftlich nutzt, kann sich über eine steuerliche Erleichterung freuen: die Abschreibung. Besonders für Unternehmen und Selbstständige lohnt sich der Kauf eines Elektrofahrzeugs auch aus steuerlicher Sicht. Doch was genau sind Abschreibungen – und wie funktionieren sie bei E-Fahrzeugen von ARI Motors?
Was bedeutet Abschreibung überhaupt?
Abschreibungen – im Fachjargon „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ – sind ein steuerlicher Mechanismus, um die Kosten von langlebigen Wirtschaftsgütern (wie Fahrzeuge, Maschinen oder Büroausstattung) über mehrere Jahre verteilt geltend zu machen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Fahrzeug nicht auf einmal verbraucht wird, sondern über mehrere Jahre an Wert verliert – diesen Wertverlust kann man als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
Wie lange werden Fahrzeuge abgeschrieben?
Für herkömmliche Pkw beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der Regel sechs Jahre. Das gilt auch für viele Elektrofahrzeuge. Die jährliche Abschreibung erfolgt in gleichmäßigen Raten, also linear: jedes Jahr 1/6 des Nettoanschaffungspreises.
Beispiel: Ein nach ihren Vorstellungen konfigurierter ARI 458 Pritsche kostet netto 18.000 €. Die jährliche Abschreibung beträgt dann 3.000 € über sechs Jahre.
Gibt es Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen?
Ja – Elektrofahrzeuge profitieren zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, unter anderem bei der Kfz-Steuer und durch mögliche Förderungen. In Bezug auf die Abschreibung selbst gelten allerdings dieselben Grundregeln wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Aber: Unternehmen können für Elektrofahrzeuge oft von einer Sonderabschreibung profitieren (§ 7g EStG). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen bis zu 20 % zusätzlich im ersten Jahr abgeschrieben werden – das senkt die Steuerlast in der Anfangsphase erheblich.
Ab Ende Juni 2025 soll für Elektrofahrzeuge, die von Unternehmen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden, eine degressive Abschreibung eingeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Investitionsbereitschaft in klimafreundliche Mobilität gezielt zu stärken.
Voraussetzungen für die Sonderabschreibung bei E-Fahrzeugen
Damit ein Unternehmen diese Sonderabschreibung nutzen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-
Der Betrieb muss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine Bilanz führen.
-
Das Fahrzeug muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
-
Das Unternehmen darf bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten (typisch für kleine und mittlere Unternehmen – KMU).
-
Es muss eine Investitionsabsicht nachweisbar sein (z. B. durch Investitionsabzugsbetrag im Vorjahr).
Abschreibung bei Leasing vs. Kauf
Wichtig zu wissen: Nur bei einem Kauf kann man das Fahrzeug abschreiben. Bei einem Leasingvertrag ist das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers – dieser setzt es steuerlich ab. Als Leasingnehmer können Sie hingegen die monatlichen Raten als Betriebsausgaben ansetzen.
Warum sich ein ARI Elektrofahrzeug doppelt lohnt
Die kompakten, leichten und kostengünstigen Fahrzeuge von ARI Motors sind nicht nur umweltfreundlich und effizient – sie lassen sich auch steuerlich vorteilhaft einsetzen. Durch den vergleichsweise niedrigen Anschaffungspreis und mögliche Förderungen (z. B. BAFA-Zuschuss) ist der Einstieg in die Elektromobilität auch aus finanzieller Sicht attraktiv.
Fazit: Abschreibung + Elektrovorteile = maximale Steuerersparnis
Ein Elektrofahrzeug wie der ARI 901 oder ARI 458 ist mehr als nur eine nachhaltige Entscheidung – es ist auch ein cleveres Investment für Unternehmen. Mit der regulären Abschreibung und optionalen Sonderabschreibung holen Sie steuerlich das Beste aus Ihrem E-Fahrzeug heraus.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, welche Abschreibungsform für Ihren Betrieb optimal ist – und entdecken Sie bei ARI Motors das passende Elektrofahrzeug für Ihre Anforderungen!