Neues Pkw-Label für mehr Transparenz beim Autokauf

1. März 2024

Neues Pkw-Label für mehr Transparenz beim Autokauf


Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung soll Autokäufern den Zugang zu kosten- und klimaschutzrelevanten Infos erleichtern. Autohändler sind ab sofort verpflichtet, neben allgemeinen Fahrzeugdaten auch Angaben zu den Emissionswerten und voraussichtlichen Energiekosten einzutragen. So können Verbraucher alternative Fahrzeugmodelle besser vergleichen und klimafreundliche Kaufentscheidungen treffen.


Für mehr Transparenz: Am 23. Februar 2024 trat die Novelle der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft, mit der Autohändler bereits seit 2018 gerechnet hatten. Diese setzt europäische Vorgaben zur Kennzeichnung von Fahrzeugen beim Autokauf um und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortet.


1) Was ist das neue Pkw-Label?


Das neue Label für Pkw ist eine aktualisierte Form der Kennzeichnung, die Händler ab sofort auf Neuwagen anbringen müssen. Es soll über die Kraftstoff- und Energieverbräuche sowie CO2-Emissionen von Neuwagen informieren und den einfachen Vergleich alternativer Fahrzeugmodelle ermöglichen.


2) Warum wurde das Pkw-Label aktualisiert?


Das Pkw-Label wurde aktualisiert, damit Autokäufer auf einen Blick erkennen können, wie klimafreundlich und effizient das jeweilige Fahrzeug ist und welche CO2-Kosten es in Zukunft verursachen wird.


Durch die Angabe von WLTP-basierten CO2-Emissionswerten und Energieverbräuchen soll die Transparenz erhöht und die Kaufentscheidung zu Gunsten emissionsarmer & energieeffizienter Fahrzeuge gelenkt werden.


Hintergrund für die Neuerung ist die EU-rechtliche Umstellung der Prüfverfahren auf das „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP). Das international standardisierte Testverfahren liefert verlässlichere Verbrauchs- und Emissionswerte, da es auch höhere Geschwindigkeiten und längere Strecken einbezieht und so das reale Fahrverhalten realistischer abbildet.


3) Wie unterscheidet sich das neue Pkw-Label vom vorherigen?


  • Aus 1 wird 5

Neu ist zunächst, dass es ab sofort für jede Antriebsart ein eigenes Label gibt. Damit gibt es ab sofort 5 verschiedene Labelvarianten für Diesel und Benziner (flüssige Antriebe), Erdgas betriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybride, Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.


  • Stromverbrauch

Das Label für Elektrofahrzeuge enthält eine interessante Neuerung, nämlich zwei neue Verbrauchsangaben. Wurde der Verbrauch bisher nur nach den Kriterien “innerorts”, “außerorts” und “kombiniert” erfasst, gilt es jetzt, auch den Verbrauch “am Stadtrand” und “auf der Autobahn" einzutragen.


Bei einem ARI 458 sieht das dann so aus:

  • Stromverbrauch kombiniert: 9,4 kWh
  • Innenstadt: 8,8 kWh
  • Stadtrand: 7,2 kWh
  • Landstraße: 10 kWh
  • Autobahn: 11 kWh

  • absolute CO2-Emissionen gemäß WLTP-Messverfahren

Die absoluten CO2-Emissionen gemäß WLTP sind zuverlässiger als die Werte vorheriger Testverfahren und ermöglichen eine realistischere Bewertung des Schadstoffausstoßes eines Fahrzeugs. Sie beziehen sich auf die gemessenen Mengen an Schadstoffen wie Kohlendioxid (CO2), Stickoxiden (NOx), Kohlenwasserstoffen (HC) und Partikeln, die während des Testzyklus ausgestoßen werden.


  • CO2-Klassen statt Effizienzklassen

Bisher war das Gewicht eines Fahrzeugs ein maßgebliches Kriterium für die Effizienzklasse, was oft dazu geführt hat, dass ein großes Auto aufgrund gleicher CO2-Emissionswerte ähnlich oder sogar besser eingestuft wurde als ein kleines.


Um das künftig zu verhindern, werden neue Pkw jetzt anhand ihrer absoluten CO2-Emissionswerte beurteilt. Diese werden in g/Kilometer angegeben, in sieben CO2-Klassen eingeordnet und anhand einer Farbskala veranschaulicht: von „A“ (grün, beste Klasse) bis „G“ (rot, schlechteste Klasse).


Da nur die CO2-Emissionen während des Betriebs berücksichtigt werden. erhalten Elektrofahrzeuge generell CO2-Klasse A.


Hinweis: CO2-Emissionen, die während der Herstellung eines Fahrzeugs anfallen, fließen selbstverständlich ebenfalls in die Umweltbilanz eines Fahrzeugs ein. Bisher sind sie jedoch schwer zu quantifizieren und zu standardisieren, weshalb sie bisher nicht auf dem Pkw-Label angegeben werden.


  • Elektrische Reichweite

Neu ist auch die Angabe der elektrischen Reichweite bei batterieelektrischen Fahrzeugen. Damit können Verbraucher besser einschätzen, ob die Autonomie des Fahrzeugs für ihre Bedürfnisse ausreicht oder nicht.


  • Energiekosten

Eine weitere, sehr entscheidende Neuerung ist die Angabe der Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung.


Diese beträgt bei einem ARI 458 beispielsweise 437,10 Euro pro Jahr. Bei einem vergleichbaren Diesel mit einem Durchschnittsverbrauch von 8 l/100 km wäre bei einem angenommenen Literpreis von 1,90 Euro mit Energiekosten in Höhe von 2.280 Euro pro Jahr zu rechnen.


Die Energiekosten von Elektrofahrzeugen liegen damit deutlich unter denen eines Verbrenners - ein Vorteil, der dank der neuen Kennzeichnung sofort ins Auge fällt und klimabewusste Kaufentscheidungen begünstigen dürfte.


  • 3 Szenarien für mögliche CO2-Kosten

Außerdem enthält das neue PKW-Label eine Auflistung der voraussichtlichen CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre. Da die künftigen CO2-Preise noch nicht feststehen, wurden den Berechnungen angenommene Durchschnittspreise zugrunde gelegt (mittel, niedrig, hoch) und drei verschiedene Kostenszenarien entworfen.


Bei Elektrofahrzeugen wird in diesem Feld nur eines stehen, nämlich “NULL”. Denn da sie während des Betriebs kein CO2 produzieren, entfallen die mit CO2-Emissionen verbundenen Kosten und Abgaben. Doch nicht nur das! Halter eines Elektrofahrzeugs können sich die CO2-Ersparnis Ihres Stromers sogar zertifizieren lassen, diese als THG-Quote verkaufen und so ein jährliches Nebeneinkommen generieren.


Käufer eines Verbrenners müssen hingegen sowohl mit höheren Energiekosten rechnen als auch mit steigenden CO2-Preisen.


  • Kraftfahrzeugsteuer

Abschließend weist das neue Pkw-Label noch die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer aus. Elektrofahrzeuge sind ab Kauf für 10 Jahre von dieser befreit, längstens jedoch bis zum Jahr 2030. Wer sich also 2024 für den Kauf eines Elektrofahrzeugs entscheidet, profitiert maximal noch 6 Jahre von der Befreiung. Aber auch das lohnt sich.


4) Mehr Transparenz – für fundierte & klimabewusste Kaufentscheidungen


Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung sorgt für mehr Transparenz in puncto Kosten- und Klimabilanz angebotener Neuwagen. So können Autokäufer sich auf einen Blick über den Emissionsausstoß, den Verbrauch und die Energiekosten verschiedener Modelle informieren und abschätzen, wie sich die Verbrauchskosten in den nächsten 10 Jahren entwickeln werden.


Dies soll Verbrauchern und Verbraucherinnen das Treffen sinnvoller und klimafreundlicher Kaufentscheidungen erleichtern und langfristig zur Senkung des CO2-Ausstoßes des Verkehrssektors beitragen.


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