Günstig mobil: Kfz-Steuer bei Elektroautos

8. März 2024

Günstig mobil: Kfz-Steuer bei Elektroautos


Elektroautos sparen nicht nur CO2 und Betriebskosten, sondern auch Steuern. Denn sie sind ab Kauf für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Erfahren Sie, warum Sie auch nach Ablauf dieser Frist von erheblichen Steuervorteilen profitieren und wie Sie die Kfz-Steuer für Ihr Elektroauto selbst berechnen können.


1) Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis längstens 2030


In puncto Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Agenda: Klimaschädliche Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß besteuert er höher als emissionsärmere.


Da Elektrofahrzeuge im direkten Betrieb Null CO2-Emissionen verursachen, hat sich die Bundesregierung entschieden, diese für bis zu 10 Jahre gänzlich von der Kfz-Steuer zu befreien. Dies gilt allerdings nur bis zum 31.12.2030, für Neuzulassungen also maximal noch 6 Jahre.


Gleichgültig ist dabei, ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Elektroauto handelt. Beide profitieren gleichermaßen von der befristeten Kfz-Steuerbefreiung. Wechselt ein Fahrzeug den Besitzer, geht diese einfach an den neuen Halter über.


2) Günstigerer Kfz-Steuersatz für Elektroautos nach Ablauf der Befreiung


Auch nach Ablauf des steuerfreien Zeitraums und damit spätestens im 11. Jahr nach der Erstzulassung oder ab dem 01.01.2031 profitieren Halter eines Elektroautos von steuerlichen Vorteilen. So zahlen sie nur 50 % des üblichen Steuersatzes der Kfz-Steuer und sind damit im Vergleich zu Verbrennerfahrern deutlich günstiger unterwegs.


3) Steuersätze für Elektroautos nach Gewicht


Die Steuer eines Elektroautos wird mit Hilfe einer einfachen Formel berechnet. Grundlage dafür ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (zGG). Dieses ist im Fahrzeugschein unter Punkt F.2. eingetragen und meint das Gewicht, das ein Auto samt Personen und weiterer Beladung maximal aufweisen darf.


Dabei ist pro angefangene 200 Kilo zGG ein fester jährlicher Betrag zu zahlen. Dieser macht 50 % des eigentlichen Steuersatzes aus, die übrigen 50 % werden erlassen, sind also ein „Steuergeschenk“, wenn man so will.


Je nach Gewicht gibt es dafür 3 verschiedene Steuersätze:

  • Bis zu einem zGG von 2.000 kg fallen 5,625 Euro pro 200 kg an.
  • Liegt der zGG zwischen 2.001 und 3.000 kg sind 6,01 Euro pro 200 kg zu zahlen
  • Bei einem zGG über 3.000 kg werden 6,39 Euro pro 200 kg fällig.

Die dabei ermittelten Beträge werden aufgerundet.


Beispiel:

ARI 458 mit einem Gesamtgewicht von 1.135 kg (d.h. Steuersatz von 5,625 Euro pro 200 kg, da zzG unter 2.000 kg)


1.135 kg/200 kg = 5,675 5,675 X 5,625 Euro = 31, 92 (aufgerundet 32 Euro).


Es fallen also jährlich 32 Euro Kfz-Steuern für einen ARI 458 an. Ohne die 50 %-Regel wären es 64 Euro. Das bedeutet eine jährliche Steuerersparnis von 32 Euro.


Im Verhältnis zu einem Dieselfahrzeug mit vergleichbarem Ladevolumen und ähnlicher Zuladung liegt die Steuerersparnis sogar noch deutlich höher. So wird z.B. für einen VW Caddy eine jährliche Kfz-Steuer von ca. 268 Euro veranschlagt (berechnet nach Schadstoffklasse bzw. Emissionsausstoß), also 236 Euro mehr als für einen ARI 458!


Insgesamt hat der Halter eines ARI 458 also 268 Euro Kfz-Steuer gespart.


4) Steuervorteile sowohl für leichte und schwere Stromer


Wie das Beispiel des ARI 458 gezeigt hat, fallen die Steuersätze für elektrische Nutzfahrzeuge mit einem geringen Gesamtgewicht besonders niedrig aus. Elektrische Leichtfahrzeuge der Klasse L7e, wie z.B. der ARI 458, sind also steuerlich besonders günstig.


Dennoch profitieren auch schwere Stromer mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg von den reduzierten Steuersätzen. Denn unabhängig davon, wie schwer ein elektrisches Nutzfahrzeug ist, sind die Steuerabgaben immer nur halb so hoch wie bei vergleichbaren Verbrennern.


5) Vergünstigte Steuersätze & steuerfreie Pauschalen für elektrische Dienstwagen


Doch nicht nur private Besitzer eines Elektroautos werden mit Steuergeschenken belohnt. Auch Angestellte, die einen elektrischen Firmenwagen fahren, profitieren vorläufig bis 2030 von steuerlichen Vorteilen.


Während herkömmliche Dienstwagen mit 1 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden, gilt für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro lediglich ein Satz von 0,25 %. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 Euro, ist der Steuersatz immerhin noch auf 0,5 % reduziert.


Zudem können sich Arbeitnehmer über steuerfreie Pauschalen für das Aufladen des Dienstwagens freuen. Gibt es am Arbeitsort eine Ladestation, beträgt die Pauschale 30 Euro monatlich. Gibt es keine, erhöht sich die Pauschale auf 70 Euro.


6) Über THG-Quote mit Elektroautos Geld verdienen


Indem sie die CO2-Ersparnis ihres Stromers zertifizieren lassen und verkaufen, können sich Halter eines Elektrofahrzeugs zudem jedes Jahr selbst beschenken. Die sogenannte THG-Quote liegt derzeit bei ca. 100 Euro und kann über verschiedene THG-Händler, wie z.B. Emovy, gewinnbringend vermarktet werden.


7) Elektroauto-Steuer: Ein überzeugendes Argument für klimafreundliche Stromer


Halter eines Elektroautos profitieren nicht nur von niedrigeren Betriebskosten und einem kleineren CO2-Fußabdruck, sondern auch von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen. Die Befreiung von der Kfz-Steuer, reduzierte Steuersätze für private und angestellte E-Fahrer sowie steuerfreie Pauschalen und Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote machen Elektroautos damit zu einer attraktiven Alternative zu konventionellen Fahrzeugen.


Steigende Reichweiten und die Weiterentwicklung der Akkutechnologie werden ihr Übriges tun, um immer mehr Menschen von den Vorteilen sauberer E-Mobilität zu überzeugen.


Jetzt ein ARI-Elektrofahrzeug konfigurieren und Kfz-Steuer sparen!