Wie lange gilt die Garantie für mein ARI-Elektrofahrzeug und den Akku und was umfasst sie?

28. Juli 2021

Wie lange gilt die Garantie für mein ARI-Elektrofahrzeug und den Akku und was umfasst sie?

Unsere ARI-Elektrofahrzeuge werden mit hochwertigen Bauteilen sowie funktionaler Mechanik ausgestattet. Unser Professional-Paket garantiert Ihnen Qualität entsprechend deutscher sowie europäischer Standards. Das ist unser Versprechen an Sie!


ARI 458 mit PlanenaufbauARI 458 mit Planenaufbau


Garantie – und Gewährleistungszeiten:

Die Garantie- und Gewährleistungszeit Ihres ARI-Elektrofahrzeuges entspricht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Kaufdatum. Dieses wird im Übergabeprotokoll festgehalten.


ARI-Elektrofahrzeuge mit Blei-Gel-Akku:

  • 6 Monate Garantie auf das Fahrzeug und den Akku
  • 18 Monate Gewährleistung/Sachmängelhaftung

ARI-Elektrofahrzeuge mit LiFePO4-Akku:

  • 6 Monate Garantie auf das Fahrzeug
  • 18 Monate Gewährleistung/Sachmängelhaftung
  • 4 Jahre bzw. 60.000 km Garantie auf den Akku

ARI 902:

  • 2 Jahre bzw 40.000 km Garantie auf Fahrzeug und Akku
  • Optional: 4 Jahre bzw. 60.000 km Garantie auf Fahrzeug und Akku (Serienausstattung beim ARI 902 Comfort)

Umfang der Garantie-und Gewährleistungsansprüche:


Bei Garantieschäden übernehmen wir selbstverständlich die Reparatur Ihres ARI-Elektrofahrzeuges. Dazu reparieren wir fehlerhafte Teile oder tauschen diese aus.


Wichtig: Weitere Ansprüche wie z.B. der Rücktritt vom Kaufvertrag, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges oder das Leisten von Schadensersatz leiten sich daraus nicht ab.


Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche:


Um Gewährleistungsansprüche für Ihr ARI-Elektrofahrzeug geltend machen zu können, ist es notwendig, dass Sie:

  • nötige Service-Maßnahmen zeitnah und professionell durchführen lassen,
  • vorgeschriebene Inspektionsintervalle einhalten,
  • dokumentieren lassen, dass Wartungs- und Servicearbeiten entsprechend den ARI-Motors-Vorschriften erfolgt sind.

Sonderfall: Versäumte oder nicht sachgemäße Wartung


Auch wenn Ihr ARI-Elektrofahrzeug nicht (sachgemäß) gewartet wurde, ist es möglich, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Allerdings nur dann, wenn bestehende Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht auf unsachgemäße bzw. fehlende Wartung zurückzuführen sind.


Tipp:

Weitere Informationen zu Garantie- und Gewährleistungsansprüchen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres ARI-Elektrofahrzeuges (S. 18-20). Diese können Sie hier herunterladen.


Noch mehr häufig gestellte Fragen finden Sie in diesem PDF-Dokument.


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