22. Juli 2025
Darf ich mit einem L7e-Fahrzeug auf der Autobahn fahren?
L7e-Fahrzeuge wie der ARI 458 oder der neue ARI Bruni erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – vor allem bei Gewerbetreibenden, Kommunen und umweltbewussten Privatpersonen. Doch eine häufige Frage lautet: Darf ich mit einem L7e-Fahrzeug auf die Autobahn?
Die Antwort: Ja, jedes Fahrzeug mit mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit darf auf die Autobahn!
Was ist ein L7e-Fahrzeug?
Die Fahrzeugklasse L7e steht für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die bis zu 15 kW Leistung haben dürfen. Dabei darf das Leergewicht ohne Batterie maximal 400 kg (bei Personenfahrzeugen) bzw. 600 kg (bei Nutzfahrzeugen) betragen.
ARI Motors bietet mit dem ARI 458 und dem ARI Bruni zwei leistungsstarke Modelle in dieser Klasse, die überdurchschnittlich hohe Höchstgeschwindigkeiten erreichen:
Damit erfüllen beide Modelle eine entscheidende gesetzliche Voraussetzung.
L7e und Autobahn: Was sagt der Gesetzgeber?
Die Nutzung von Autobahnen in Deutschland ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In § 18 heißt es:
„Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.“
Da der ARI 458 und der ARI Bruni diese Grenze deutlich überschreiten, dürfen sie ganz legal auf Autobahnen gefahren werden.
Autobahntauglich, aber mit Bedacht
Auch wenn die Leichtfahrzeuge technisch für die Autobahn zugelassen sind, sollte man sich bewusst sein, dass sie nicht mit klassischen Pkw mithalten können. Mit 80 bzw. 90 km/h gehören der ARI 458 und der ARI Bruni eher in die rechte Spur. Für kurze Autobahnabschnitte, z. B. zur Anbindung an Gewerbegebiete, Innenstädte oder Lieferzonen, sind sie jedoch bestens geeignet.
Zudem punkten L7e-Fahrzeuge mit:
-
geringem Verbrauch (Strom statt Sprit)
-
niedrigen Betriebskosten
-
kompakter Größe für urbanes Umfeld
-
vielseitigen Aufbauvarianten
Gerade für Gewerbetreibende und Kommunen ist das eine attraktive Kombination aus Flexibilität, Effizienz und rechtlicher Sicherheit.
Fazit: Mit ARI L7e-Fahrzeugen auf die Autobahn – Ja, das geht!
Dank ihrer hohen Höchstgeschwindigkeit sind der ARI 458 und der ARI Bruni autobahntauglich, was sie deutlich von vielen anderen L7e-Fahrzeugen abhebt. Wer also ein wendiges, elektrisches Leichtfahrzeug sucht, das auch mal die Autobahn nutzen darf, ist bei ARI Motors genau richtig.