Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge gilt jetzt offiziell auch für Gebrauchtwagen – Bundesregierung schafft Klarheit

18. November 2025

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge gilt jetzt offiziell auch für Gebrauchtwagen – Bundesregierung schafft Klarheit


Die Bundesregierung hat mit dem neuen „Investitionsbooster 2025“ einen bedeutenden steuerlichen Impuls zur Förderung der Elektromobilität geschaffen. Besonders erfreulich: Die dazugehörige Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gilt nicht nur für Neuwagen, sondern offiziell auch für Gebrauchtfahrzeuge.


Wir haben das Thema bereits früher aufgegriffen: Investitionsbooster 2025: Sonderabschreibung gilt auch für Gebrauchtwagen


Mit der nun veröffentlichten Klarstellung sorgt die Bundesregierung für Planungssicherheit im Handel und bei gewerblichen Käufern.


Sonderabschreibung: 75 % im ersten Jahr – auch für gebrauchte E-Fahrzeuge


Herzstück des Investitionsboosters ist die neue Sonderabschreibung:


  • 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr

  • Abgeschrieben über insgesamt sechs Jahre

  • Gültig für Fahrzeuge, die zwischen 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafft werden

Unklar war zunächst, ob Gebrauchtwagen einbezogen sind – denn das Gesetz sprach lediglich von „neu angeschafften Fahrzeugen“. Eine Anfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stellte nun eindeutig klar:


➡️ Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge profitieren, sofern sie im Förderzeitraum neu gekauft werden.


Ein Sprecher des ZDK betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für den Markt: „Die Sonderabschreibung ist ein wichtiges Signal für den Kfz-Handel, insbesondere im Bereich der jungen Gebrauchten.“


Warum die Neuerung den Gebrauchtmarkt stärkt


Die Nachfrage nach gebrauchten Elektrofahrzeugen steigt bereits seit einigen Jahren – und die neuen steuerlichen Vorteile verstärken diesen Trend weiter. Für Unternehmen, Flottenbetreiber und Händler ergeben sich mehrere Vorteile:


  • Verbesserte Wirtschaftlichkeit durch hohe Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr

  • Stärkung des Marktes für junge Gebrauchte, der bislang steuerlich weniger attraktiv war

  • Mehr Liquidität und Investitionsbereitschaft im gewerblichen Bereich

  • Klarheit für Planung und Einkauf, da nun eindeutig definiert ist, welche Fahrzeuge begünstigt sind

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die auf besonders effiziente Investitionen achten, profitieren stark von der neuen Regelung.


Förderzeitraum ist begrenzt – rechtzeitig planen lohnt sich


Die Maßnahmen des Investitionsboosters gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die zwischen Mitte 2025 und Anfang 2028 angeschafft werden. Damit ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um geplante Fahrzeugwechsel vorzubereiten, den zukünftigen Mobilitätsbedarf zu analysieren und mögliche E-Fahrzeugoptionen frühzeitig zu prüfen.


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Fazit: Mehr Planungssicherheit und ein klarer Anreiz für den Umstieg


Mit der offiziellen Bestätigung der Bundesregierung steht nun fest: Die Sonderabschreibung macht auch gebrauchte E-Fahrzeuge steuerlich hochattraktiv.


Der Investitionsbooster 2025 sorgt damit nicht nur für einen Schub im Neuwagenmarkt, sondern belebt insbesondere den Gebrauchtwagenbereich – ein Vorteil für Händler, Gewerbetreibende und die Elektromobilität insgesamt.


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