31. Juli 2025
EG-Fahrzeugklasse N2 - Alle Informationen auf einen Blick
Die EG-Fahrzeugklasse N2 bezeichnet Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen bis maximal 12 Tonnen. Diese Fahrzeugklasse spielt eine zentrale Rolle im gewerblichen Transportwesen, insbesondere im Verteilerverkehr, auf Baustellen und bei kommunalen Anwendungen.
Definition und rechtlicher Rahmen
Die Einteilung von Fahrzeugen in EG-Klassen basiert auf der EU-Richtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2018/858. Die Klasse N umfasst Fahrzeuge zur Güterbeförderung, wobei die Einteilung nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) erfolgt:
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Klasse N1: bis 3,5 t zGG
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Klasse N2: über 3,5 t bis 12 t zGG
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Klasse N3: über 12 t zGG
N2-Fahrzeuge unterliegen sowohl den europäischen als auch den nationalen Zulassungsvorschriften, insbesondere den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dem Fahrzeugzulassungsverfahren (FZV) und den technischen Anforderungen gemäß UN/ECE-Regelwerken.
Technische und rechtliche Anforderungen
Fahrzeuge der Klasse N2 müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Technische Zulassung nach EU-Standards
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Ausrüstung mit Fahrtenschreiber bei gewerblicher Nutzung (Ausnahmen möglich)
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ABS und ggf. ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm)
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Einhaltung der aktuellen Abgasnormen (z. B. Euro VI für Verbrenner)
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Für E-Nutzfahrzeuge: Konformität mit der ECE-R100 (elektrische Sicherheit)
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Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften gemäß VDI 2700
Darüber hinaus gelten für N2-Fahrzeuge gesonderte Regelungen hinsichtlich Mautpflicht, Fahrverboten und Umweltzonen.
Abgrenzung zu benachbarten Fahrzeugklassen
Die Fahrzeugklasse N2 grenzt sich vor allem von den Klassen N1 und N3 durch das zulässige Gesamtgewicht und den typischen Einsatzzweck ab:
Fahrzeugklasse | Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) | Typischer Einsatzzweck | Führerschein | Zulassungstyp |
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N1 | ≤ 3.500 kg | Kurierdienste, Stadtlogistik | B (bis 3,5 t) | Pkw-Zulassung |
N2 | > 3.500 kg bis ≤ 12.000 kg | Verteilerverkehr, Baugewerbe | C1 (bis 7,5 t) / C | Nutzfahrzeug-Zulassung |
N3 | > 12.000 kg | Fernverkehr, Schwertransporte | C | Nutzfahrzeug-Zulassung |
Führerscheinregelungen und Zulassungsprozess
Führerschein
Für das Führen eines N2-Fahrzeugs gelten folgende Regelungen:
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Bis 7,5 t zGG: Führerscheinklasse C1
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Über 7,5 t bis 12 t zGG: Führerscheinklasse C
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Bei gewerblichem Einsatz ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) erforderlich
Ausnahme für Elektrofahrzeuge: Dank einer Sonderregelung dürfen alternativ angetriebene Fahrzeuge (z. B. Elektrotransporter) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen mit der Führerscheinklasse B gefahren werden – vorausgesetzt, das Mehrgewicht ergibt sich ausschließlich aus dem Antriebssystem und es wird kein Anhänger gezogen. Diese Regelung erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Betrieben den Einstieg in die Elektromobilität.
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Zulassung
N2-Fahrzeuge benötigen:
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EU-Typgenehmigung oder nationale Einzelgenehmigung
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Fahrzeugschein (ZB Teil I) und Fahrzeugbrief (ZB Teil II)
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Technische Prüfung (z. B. §21 StVZO bei Einzelzulassung)
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Pflichtversicherung für gewerblichen Verkehr
Typische Einsatzbereiche
Fahrzeuge der Klasse N2 kommen in zahlreichen gewerblichen und kommunalen Bereichen zum Einsatz:
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Baustellenfahrzeuge, z. B. für Werkzeug- und Materialtransport
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Verteilerverkehr in urbanen und suburbanen Räumen
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Kommunale Betriebe, z. B. Entsorgung, Straßenunterhalt, Gartenbau
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Handwerksbetriebe mit erhöhtem Transportbedarf
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Städtische Logistiklösungen mit alternativen Antrieben
Vorteile und Herausforderungen im Alltag
Vorteile:
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Hohe Nutzlast bei gleichzeitig kompakteren Abmessungen als N3-Fahrzeuge
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Einsatzflexibilität in Städten und auf regionalen Strecken
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Zulassung elektrischer Varianten für Umweltzonen
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Förderfähigkeit über verschiedene Förderprogramme (z. B. BAFA, KsNI)
Herausforderungen:
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Mautpflicht auf mautpflichtigen Straßen gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz
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Zufahrtsbeschränkungen in bestimmten Innenstadtbereichen (Fahrverbote, Umweltzonen)
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Führerscheinpflicht C1/C – höhere Anforderungen an Fahrerqualifikation
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Höhere Anschaffungskosten, insbesondere bei elektrischen Varianten
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