Zweiter Förderaufruf: Jetzt bis zu 80 % Investitionszuschuss für den Umstieg auf klimaschonende Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 erhalten!

6. Juli 2022

Zweiter Förderaufruf: Jetzt bis zu 80 % Investitionszuschuss für den Umstieg auf klimaschonende Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 erhalten!

Entsprechend des Gesamtkonzeptes „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ sollen Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben bis zum Jahr 2030 ein Drittel des schweren Güterverkehrs übernehmen.


Um dieses Ziel zu verwirklichen, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen zweiten Förderaufruf gestartet. Damit können auf Antrag bis zu 80 % der Mehrausgaben gefördert werden, die mit dem Erwerb klimaschonender Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 einhergehen.


ARI 901 Koffer  ARI 901 Koffer


Was konkret Gegenstand dieser Förderung ist, in welcher Form und Höhe sie gewährt wird und wo sie beantragt werden kann – all das erfahren Sie in diesem Artikel.


1) Wer ist Urheber und Träger dieses Förderaufrufs?


Der Förderaufruf wurde initiiert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und basiert auf der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsN1).


Koordiniert wird der Aufruf durch die NOW GmbH, bewilligende und umsetzende Behörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

2) An wen richtet sich der Förderaufruf?


Der zweite Förderaufruf des BMDV richtet sich an:

  • Unternehmen des privaten Rechts
  • kommunale Unternehmen und Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Leasing- oder Mietgeber (Bedingung: Gewährleistung zuwendungsbezogener Verpflichtungen)

Sonderfall:


Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

3) Was wird gefördert?


Gefördert werden:

  • die Anschaffung von neuen Nutzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2, N3
  • die Anschaffung von umgerüsteten Dieselfahrzeugen der Klassen N2 und N3
  • die Beschaffung von Lade- und Tankinfrastruktur, welche zum Betrieb der Fahrzeuge notwendig ist
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien.

Förderfähige Fahrzeuge und Zubehöre von ARI Motors wären demnach:

  • Alle Modelle des ARI 901 sowie
  • die Wallbox inkl. Schnellladefunktion

4) Welche Bedingungen für die Förderung gibt es?


Bezüglich Anschaffung von Fahrzeugen & Infrastruktur:

  • Das Vorhaben, für das eine Förderung beantragt werden soll, darf noch nicht begonnen worden sein.

Hinweis: Als begonnen zählt ein Vorhaben, sobald ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag eingegangen worden ist (d.h. bei Abschluss einer Bestellung/eines Kaufvertrages).


  • Für das Vorhaben wurde nicht gleichzeitig eine weitere Förderung beantragt bzw. in Anspruch genommen (Kumulierungsverbot).

Bezüglich Anschaffung von Ladeinfrastruktur:

  • Anschaffung mindestens eines Nutzfahrzeuges der Klassen N1 bis N3
  • Lade- und Tankinfrastruktur entspricht Stand der Technik sowie Mess-und Eichrecht sowie einschlägigen rechtlichen Anforderungen
  • erfolgte Standortfestlegung durch Antragsteller vorAntragstellung und -einreichung

5) In welcher Form und Höhe wird die Förderung gewährt?


Art der Zuwendung:

Die Förderung wird als Projektförderung im Sinne einer „Anteilsförderung“ gewährt. Sie erfolgt demnach als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss. Dieser wird auf Basis der Investitionsmehrausgaben berechnet, welche beim Erwerb eines E-Fahrzeuges anfallen.


Dafür wurden jedem klimaschonenden Nutzfahrzeug bzw. Nutzfahrzeug-Segment ein Referenzfahrzeug bzw. ein Referenzsegment zugeordnet. Die Differenz zwischen den Kosten für ein Nutzfahrzeug mit E-Antrieb und dem konventionellen Referenzfahrzeug, also die Mehrkosten, sind demnach förderfähig.

Höhe der Förderzuschüsse:

  • Fahrzeuganschaffung: 80 % der Investitionsmehrausgaben bei Fahrzeuganschaffung

  • Anschaffung Tank- und Ladeinfrastruktur: 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben

  • Machbarkeitsstudien: mit 50 % bezuschusst


Maximale Förderhöhe:

Der maximale bewilligungsfähige Zuwendungshöchstbetrag für Fahrzeuge, Infrastruktur als auch für Machbarkeitsstudien pro Antragsteller wurde laut Förderaufruf auf insgesamt 25 Millionen Euro begrenzt. (Vgl. hierzu Punkt 6 des Förderaufrufs)


6) Förder-Beispiel anhand des ARI 901 Pritsche und dessen Referenzfahrzeug (Fiat Doblo)


ARI 901 Pritsche - FörderaufrufARI 901 Pritsche - Förderaufruf


Fahrzeugkosten:

  • Kosten ARI 901 Pritsche: 35.995,00 Euro
  • Kosten Referenzfahrzeug (Fiat Doblo): ab 17.000 Euro
  • Differenz: 18.995,00 Euro
  • Förderhöhe Fahrzeug: 80% der Differenz = 15.196,00 Euro

Kosten Infrastruktur:

  • Wallbox inkl. Schnellladefunktion: 890,00 Euro
  • Förderhöhe Ladeinfrastruktur: 80% der Gesamtausgaben = 712,00 Euro

  • Gesamtfördersumme für einen ARI 901 Pritsche inkl. Wallbox = 15.908 Euro

7) Wo und bis wann kann der Förderantrag gestellt werden?


Der Antrag ist bis 10.08.2022 über das eServicePortal der Bewilligungsbehörde (BAG) einzureichen. Dort findet sich auch eine Übersicht über die nötigen Unterlagen (nach Anmeldung).


8) Wo finde ich weitere Informationen zum Förderaufruf und Kontaktmöglichkeiten?



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Wir hoffen, Ihnen einen Überblick über alle mit dem 2. Förderaufruf des BMDV zusammenhängenden Fragen vermittelt zu haben. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Wir beraten Sie gern!


Sie wollen dem Förderaufruf folgen und sich ein Elektro-Nutzfahrzeug der Klasse N1 bezuschussen lassen?


Dann jetzt unverbindlich einen klimafreundlichen und förderfähigen ARI 901 konfigurieren!