E-Auto-Förderung 2026: Antrag, Leasing, Fristen & Haltedauer erklärt

29. Januar 2026

E-Auto-Förderung 2026: Antrag, Leasing, Fristen & Haltedauer erklärt


Die Beantragung der E-Auto-Förderung ist bewusst einfach gehalten, folgt jedoch klaren Regeln zu Zulassung, Haltedauer und Fristen. Auch Leasing und Finanzierung sind förderfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Alle Details zum Ablauf und zur Antragstellung finden Sie hier.


Gilt die Förderung auch beim Leasing?


Ja. Leasing wird genauso gefördert wie der Kauf.


Die Förderhöhe und Bedingungen sind identisch. Der Antrag wird durch den Leasingnehmer gestellt.


Wichtig:


  • Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein

  • Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten


Kann ich ein gefördertes E-Auto finanzieren?


Ja. Finanzierung ist zulässig und hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit, solange es sich um ein Neufahrzeug handelt und die übrigen Bedingungen erfüllt sind.


Wie lange muss ich das Fahrzeug behalten?


Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.


Ein vorzeitiger Verkauf oder Vertragsabbruch kann zur Rückforderung der Förderung führen.


Was zählt für die Förderung: Kaufvertrag oder Zulassungsdatum?


Entscheidend ist ausschließlich das Datum der Zulassung. Die Antragstellung ist erst nach der Zulassung möglich und muss spätestens ein Jahr danach erfolgen.


Vorteil: Es gibt nur einen Antrag (nach Zulassung) statt eines zweistufigen Verfahrens. Das reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich.


Was bedeutet „Haushalt“ im Zusammenhang der Förderung?


Ein Haushalt umfasst alle Personen, die:


  • gemeinsam wirtschaften

  • gemeinsam veranlagt sind oder ihre Einkommen zusammen berücksichtigt werden müssen


Dazu zählen z. B. Ehepaare, Lebenspartnerschaften oder Familien mit Kindern. Die Einkommensgrenze bezieht sich immer auf den gesamten Haushalt, nicht auf Einzelpersonen.


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