Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Thüringen zeigt sich ähnlich fortschrittlich wie Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen und unterstützt im Gegensatz zur Bundesregierung auch die Anschaffung von Leichtelektromobilen wie unseren Elektrotransportern ARI 458. Das Förderprogramm “E-Mobil Invest” bezuschusst den Kauf sowie das Leasing von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Klasse bis 3,5 Tonnen (bspw. der ARI 458 oder die Personenfahrzeuge ARI 802 und 804) beträgt die Fördersumme maximal 8.000 Euro.
Die benötigte Infrastruktur für diese Fahrzeuge kann ebenso eine Förderung bis zu 50% der Kosten erhalten. Sogar nicht öffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur kann bezuschusst werden, allerdings sinkt hier der Anteil auf 25%.
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderberechtigt in Thüringen sind folgende Institutionen
- Kommunale Unternehmen mit min. 25% kommunaler Beteiligung und eigener Rechtspersönlichkeit
- Wohnungsbaugenossenschaften mit Genossenschaftsregister-Eintrag (e.G.)
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen
- Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Vereine (Eintrag im Vereinsregister)
- Gemeinnützige Organisationen und Wohlfahrtsverbände mit Sitz in Thüringen
Weitere Bedingungen
Die geförderten Projekte müssen in Thüringen durchgeführt werden.
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung erfolgt über die Formulare, welche Sie auf dieser Seite herunterladen können. Die ausgefüllten Dokumente und die notwendigen Nachweise müssen postalisch an folgende Adresse gesendet werden:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Referat 36: Nachhaltige Mobilität
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Internetpräsenz der Förderung
https://umwelt.thueringen.de/ministerium/unsere-foerderprogramme/e-mobil-invest/